Auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Karsten+Schubert findet man eine sehr gute PDF-Datei "Fotorecht für Fotografen" (88 Seiten). Wer Bilder vermarkten möchte, sollte sich das Werk unters Kopfkissen legen ) und vielleicht auch lesen.
http://www.karstenundschubert.de/publik ... rafen.html
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Fotorecht für Fotografen
Re: Fotorecht für Fotografen
Schöner Link...der mich gleich zu einer Frage führt: Es hat ja wieder die Zeit der Gartenausstellungen begonnen, in diesem Fall greift also i.A. das Hausrecht des Veranstalters. Was nun aber wenn dieser Veranstalter kein Fotografierverbot ausgesprochen hat (nix auf dem Ticket, keine allgemeinen Schilder), ein Aussteller aber an seinen Stand 'Fotografieren verboten' angetackert hat?
Gruss
Toenne
Gruss
Toenne
Re: Fotorecht für Fotografen
Das würde mich tatsächlich auch mal interessieren.
Mich hat mal ein Händler auf dem Weihnachtsmarkt in Hamburg atackiert, weil er Angst um seine selbstdesignten Kerzen hatte. Erst als ich ihm den Presseausweis unter die Nase hielt, wurde er friedlich und hat sich sogar mit mir unterhalten. Kann man also das fotografieren von Gegenständen verbieten, wenn man sie in der Öffentlichkeit ausstellt?
Mich hat mal ein Händler auf dem Weihnachtsmarkt in Hamburg atackiert, weil er Angst um seine selbstdesignten Kerzen hatte. Erst als ich ihm den Presseausweis unter die Nase hielt, wurde er friedlich und hat sich sogar mit mir unterhalten. Kann man also das fotografieren von Gegenständen verbieten, wenn man sie in der Öffentlichkeit ausstellt?
Re: Fotorecht für Fotografen
Wenn jemand es nicht wuenscht das etwas, was auch immer so "bedeutendes" sein mag, nicht fotografiert wird dann geht man halt weiter.
Oder sollte ich Dinge uebersehen haben, wo man auf Gedeih und Verderb etwas fotografieren muss?
Etwas mehr Hoeflichkeit und Akzeptanz seitens der Fotografen koennte nicht schaden.
Oder sollte ich Dinge uebersehen haben, wo man auf Gedeih und Verderb etwas fotografieren muss?
Etwas mehr Hoeflichkeit und Akzeptanz seitens der Fotografen koennte nicht schaden.
Re: Fotorecht für Fotografen
Palomino hat geschrieben:Kann man also das fotografieren von Gegenständen verbieten, wenn man sie in der Öffentlichkeit ausstellt?
Auf wenn es das Thema nicht genau trifft, so gibts hier doch einen kleinen Hinweis wohin die Reise gehen könnte...
Wenn du es genau wissen möchtest, so kannst du auf der Seite: http://www.rechtambild.de/ auch die Profis fragen. IdR antworten die rel. fix.
Ansonsten sehe ich es wie
Szakaly hat geschrieben:Wenn jemand es nicht wuenscht das etwas, was auch immer so "bedeutendes" sein mag, nicht fotografiert wird dann geht man halt weiter.
Beste Grüße
Macer
Macer
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