Dieses Forum verwendet Cookies!
Sie erklären sich damit einverstanden, wenn Sie dieses Forum nutzen. Mehr Infos

Neue und nicht aktivierte Mitglieder senden bitte unbedingt eine Nachricht mit dem Kontaktformular.
Inhalt der Nachricht: "Dein Benutzername", "Deine Emailadresse". Bitte freischalten, Danke.

Der Weg zum Finanzamt

Diskussionen zu Stockseiten allgemein
madorf
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 89
Registriert: Sa 30. Aug 2014, 21:40

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon madorf » Do 23. Okt 2014, 17:42

prinzipiell kannst du auf jeden Fall Arbeitszimmer, Internet, Kontogebühren etc - also alles was du zur Ausübung deines Berufes brauchst - angeben. Allerdings weiß ich jetzt nicht, in welchem Rahmen das bei Kleinunternehmern der Fall ist.

Ich persönlich kann jedem nur Raten die ganzen Sachen nem professionellen Steuerberater machen zu lassen. Es kostet natürlich nen Haufen Geld, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es sich unterm Strich lohnt. Denn wer sich mit diesem verwirrendem deutschen Steuerrecht auskennt, kann auch ein paar Euros bei Sachen rausholen, an die unsereins gar nicht denkt!
Ich hatte da viele Jahre einiges an Geld "verschenkt" weil ich meine Steuer selbst gemacht habe. Als ich dann meiner jetzigen Steuerberaterin meine alten Unterlagen in die Hand drückte, hat sie mir dann aufgezählt, was ich alles noch hätte geltend machen können.... Da wären die Kosten für die Dame locker wieder drin gewesen!


zu 4.: wenn du Kleinunternehmer bist, dann kannst du "so wenig wie du willst" verdienen ;-) Da gibts ja keinerlei Mindest-Einnahmegrenze. Aber wenn deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen, dann sollte das FA das geringste Problem sein...

mwagner159
Five-Star-Member
Five-Star-Member
Beiträge: 789
Registriert: Mo 20. Okt 2014, 09:01
Kontaktdaten:

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon mwagner159 » Di 28. Okt 2014, 07:16

Hallo Eugen,

bezüglich des Arbeitszimmers muss dies, soweit ich weiss, das Zentrum deiner beruflichen Tätigkeiten darstellen damit Du die Raumkosten in voller Höhe absetzen kannst. Bei den Anschaffungen müssen diese betriebsbezogen sein: eine Kamera dürfte aus meiner Sicht für Stockfotografie kein Problem darstellen. Kameras haben laut AfA-Tabelle von der IHK-Berlin eine Nutzungszeit von sieben Jahren. Handys haben fünf Jahre Abschreibungszeit. Bei den Telefoniekosten habe ich gelesen, dass das Finanzamt wohl 20% der anfallenden Kosten anerkennt. Ich habe beispielsweise eine All-Net-Flat mit Auslandsminuten (bin Übersetzer) und zahle monatlich um die 36 Euro. (Ich nutze diese auch privat) 20% davon rechne ich als Betriebsausgabe ab, vom Finanzamt wurde dies akzeptiert.

Zum Punkt "Literatur" habe ich mir das Buch "Taschen Guide - Einnahmen- Überschussrechnung" von Peter A. Klocke/Ilona Kunow gekauft. Das Buch hat 6,90 Euro gekostet und ist schön kompakt. Ich kann dieses Buch definitiv empfehlen. Bei so Sachen wie Speicherkarte für die Kamera, Ersatzakku oder einem Karton Papier (für eventuelle Papierrechnungen) dürfte man diese wahrscheinlich auch direkt als Betriebsausgabe geltend machen.

Koljaiczek
Four-Star-Member
Four-Star-Member
Beiträge: 386
Registriert: Mo 2. Jun 2014, 08:29

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Di 28. Okt 2014, 09:30

Danke für die genauen Informationen.
Als Student mit einer nebenberuflichen, Selbstständigkeit (als Freiberufler) muss ich ja, wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, keine Steuern zahlen ? Keine Einkommenssteuer (da unter Grundfreibetrag), keine Umsatzsteuer (da Kleinunternehmerregelung, auch keine Voranmeldung) und keine Gewerbesteuer (da Freiberuflich). Sofern ich das richtig sehe, muss ich momentan ja anfallende Investitionen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, selbst bezahlen. Wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten würde, könnte ich die Umsatzsteuer bei Anschaffungen zurückbekommen oder ?

Ich vermute, dass ich erst, wenn ich Einkommenssteuer zahlen muss (sei es durch einen Hauptberuf, oder durch überschreiten des Grundfreibetrages im Nebenberuf), auch wirklich Ausgaben durch "senken der Steuerlast" geltend machen kann ? Oder liege ich da falsch?

Bringt mir dann das Angeben von Ausgaben auf der EÜR überhaupt effektiv etwas, wenn ich ohnehin noch keine Steuern zahle ? Oder kann man die Ausgaben, die ich jetzt habe, auch irgendwann rückwirkend geltend machen, sobald ich dann Einkommenssteuerpflichtig werde ?

Das ist alles noch ziemliches Neuland, hoffe ich hau da nichts komplett durcheinander...

Benutzeravatar
FujiSL
Six-Star-Member
Six-Star-Member
Beiträge: 1067
Registriert: Sa 18. Jan 2014, 08:52

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon FujiSL » Di 28. Okt 2014, 09:43

So wie ich es verstanden habe kann ich keine Ausgaben beim Finanzamt gelten machen mit der Kleinunternehmerregelung.
Es ist nur die Einnahmen- Überschussrechnung vorzulegen.
Da wie du schreibt ja auch keine Steuern bezahlt werden.
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau ;)

mwagner159
Five-Star-Member
Five-Star-Member
Beiträge: 789
Registriert: Mo 20. Okt 2014, 09:01
Kontaktdaten:

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon mwagner159 » Di 28. Okt 2014, 10:10

Hallo Koljaiczek,

nun, es ist halt bei der Umsatz-/Mehrwertsteuer halt so, dass Du diese dem Endverbraucher halt in Rechnung stellen musst. Zusätzlich musst Du Erklärungen machen, wieviel Umsatzsteuer Du einnimmst und wieviel Vorsteuer Du davon abziehen kannst. Die Differenz zwischen Vereinnahmter Umsatzsteuer und Vorsteuer ist dann die Zahllast ans Finanzamt. Vorteil hierbei ist, dass Du bei Investitionen (z.B. neuer Computer, Kamera etc.) halt nur den Nettobetrag zahlst, sprich das Gut erhälst Du günstiger.

Ein Thema, was ja auch interessant ist, ist die Möglichkeit von Abschreibungen: Wenn Du beispielsweise einen neuen Computer für 600 Euro (brutto) anschaffst, kannst Du drei Jahre lang, 200 Euro für Abschreibungen gewinnmindert ansetzen. Laut Afa-Tabelle werden Computer für drei Jahre abgeschrieben. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_ ... _Abnutzung

a-b-foto
Four-Star-Member
Four-Star-Member
Beiträge: 349
Registriert: Mi 5. Jun 2013, 10:45

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon a-b-foto » Di 28. Okt 2014, 11:30

Koljaiczek hat geschrieben:Ich vermute, dass ich erst, wenn ich Einkommenssteuer zahlen muss (sei es durch einen Hauptberuf, oder durch überschreiten des Grundfreibetrages im Nebenberuf), auch wirklich Ausgaben durch "senken der Steuerlast" geltend machen kann ? Oder liege ich da falsch?

Bringt mir dann das Angeben von Ausgaben auf der EÜR überhaupt effektiv etwas, wenn ich ohnehin noch keine Steuern zahle ? Oder kann man die Ausgaben, die ich jetzt habe, auch irgendwann rückwirkend geltend machen, sobald ich dann Einkommenssteuerpflichtig werde ?


Du kannst die Ausgaben schon in der EÜR angeben. Aber wenn du sowieso unter der Steuerfreigrenze liegst, bringt dir das ja nichts.

Ausserdem kann es passieren, dass das Finanzamt irgendwann nachträglich deine Tätigkeit als "Liebhaberei" einstuft und du dann ggf. Steuern nachzahlen musst, falls du nur durch die Ausgaben und die Steuerfreigrenze gekommen bist.
Referral links:
Vecteezy
Freepik

Koljaiczek
Four-Star-Member
Four-Star-Member
Beiträge: 386
Registriert: Mo 2. Jun 2014, 08:29

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Di 28. Okt 2014, 12:14

Ok. Ich denke in meinem Fall kommt aber der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung vorerst nicht in Frage. Den bürokratischen Mehraufwand möchte ich derzeit noch nicht in Kauf nehmen.

Letztendlich würde das dann bedeuten: Derzeit kann ich noch nichts von der Steuer "abschreiben" oder irgendetwas geltend machen. Aber wenn ich jetzt mit meinem Hauptberuf ins Berufsleben starte und damit Einkommenssteuerpflichtig werde, dann werden auch die Ausgaben im Nebenberuf (Fotografie) relevant oder ? Weil dann könnte ich doch mit den Ausgaben des Nebenberufes auch meine Steuerlast insgesamt senken, verstehe ich das richtig ?

Koljaiczek
Four-Star-Member
Four-Star-Member
Beiträge: 386
Registriert: Mo 2. Jun 2014, 08:29

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Do 30. Okt 2014, 08:49

Je länger ich mich mit der ganzen Materie auseinandersetze, desto größer werden die Unsicherheiten. Aber man möchte ja keinen Fehler machen... Gerade sitze ich an dem netten Formular, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

- Unter Art der Tätigkeit einfach nur "Fotograf, Bildbearbeiter" ? (oder sollte man in einem zusätzlichen Schreiben noch kurz erläutern, was man genau vor hat ? Weil die können ja eigentlich schlecht riechen, dass ich eben keine Fotoabzüge verkaufe ... ?)

- Bei Punkt 2.1 "Anschrift des Unternehmens". Gebe ich ja vermutlich meine Heimadresse an. Aber was schreibt man da unter "Bezeichnung" ? Ich hab ja keine "Fotostudio XY". Oder kann man das leer lassen ?

- Bei Punkt 3.1 bzw. 7.1 also der Angabe der geschätzten Einkünfte / Umsätze: Klar bei der Stockfotografie kann ich da nur schätzen. Aber was wäre, wenn jetzt die Umsätze deutlich höher ausfallen als geschätzt? Muss man dass dann zwischenzeitlich dem Finanzamt melden, oder überrascht man die dann einfach mit der EÜR ?


Ansonsten würde ich das Formular ausfüllen und einreichen, dann bekomme ich so wie ich das verstanden habe, meine Nummer und bin, wenn ich erstmal nichts höre, Freiberufler ? Dann mache ich jeweils zum Termin einmal im Jahr meine EÜR und das war es ? Oder gilt es noch etwas zu beachten ?

Irgendendwie kommt mir das, angesichts des deutschen Steuersystems, zu einfach vor :lol:


Update Eben habe ich entdeckt, dass am vom 17. - 23. November im Rahmen der "Gründerwoche" eine kostenlose Beratung möglich wäre. Habt ihr damit Erfahrungen gemacht ? Vielleicht wäre das eine gute (und kostenlose ;) ) Möglichkeit, die offenen Fragen zu klären ? Langsam hängt mir die Zeit im Nacken... meine Umsätze bewegen sich - so erfreulich das ist - langsam im 400-Euro-Job Bereich und ich war immernochnicht beim Finanzamt... :| Muss ich da mit Ärger rechnen, falls ich den Beratern sage, dass ich schon damit angefangen habe und das recht gut läuft ? Oder sollte man sich besser "dumm stellen" ? :roll:

madorf
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 89
Registriert: Sa 30. Aug 2014, 21:40

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon madorf » Fr 31. Okt 2014, 00:03

Lass dich nicht verunsichern! Sich selbständig zu machen / bzw Kleinunternehmer anmelden ist tatsächlich absolut easy. Kompliziert / schwierig wird's eigentlich erst wenn man große Umsätze macht, viele Abschreibungen hat und dementsprechend alles mögliche absetzen will.

Es wird keiner nachfragen ob du Fotoabzüge etc verkaufst. Und selbst wenn: du kannst ja beweisen dass du "nur" Fotografierst.

Name und Adresse angeben...fertig. Bezeichnung leer lassen.

Bei Punkt 3.1. geht es darum, wie der Unternehmer bzgl. Umsatzsteuer-Vorauszahlung veranschlagt wird. Ob monatlich/vierteljährlich/jährlich hängt vom Umsatz ab. Da du aber Kleinunternehmer bist und die Ust.-Vorauszahlung für dich entfällt gibst du einfach eine einigermaßen realistische Zahl an, die aber NICHT ÜBER der Kleinunternehmergrenze liegen darf. Wärst du darüber würde das FA natürlich nachfragen.
Nimm doch einfach deine 400 Eur mal 12, runde vielleicht ein wenig auf und fertig.
Selbst wenn du über deine Schätzung kommst musst du dir keine Gedanken machen so lange innerhalb der Kleinunternehmergrenze bleibst.

Das deutsche Steuerdings hat zurecht einen schlechten Ruf. Aber als Kleinunternehmer lebt es sich vergleichsweise chillig. Auch das FA und die Beamten stecken in einer Schublade, dazu kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung sagen: in ca. 12 Jahren als Freiberufler hatte ich noch NIE Probleme mit dem FA. Wenns Unklarheiten gab hab ich dort angerufen und alles wurde immer relativ entspannt geklärt.

Also: ausfüllen, abschicken, Steuererklärung mit korrekten Zahlen pünktlich abgeben und du wirst dich wundern wie wenig bis gar nichts du vom FA hören wirst... ;-)

P.S.: Gratulation zum Umsatz!

Ach nochwas: "dumm stellen" würde ich ggü. dem FA sein lassen!


Update Eben habe ich entdeckt, dass am vom 17. - 23. November im Rahmen der "Gründerwoche" eine kostenlose Beratung möglich wäre. Habt ihr damit Erfahrungen gemacht ? Vielleicht wäre das eine gute (und kostenlose ;) ) Möglichkeit, die offenen Fragen zu klären ? Langsam hängt mir die Zeit im Nacken... meine Umsätze bewegen sich - so erfreulich das ist - langsam im 400-Euro-Job Bereich und ich war immernochnicht beim Finanzamt... :| Muss ich da mit Ärger rechnen, falls ich den Beratern sage, dass ich schon damit angefangen habe und das recht gut läuft ? Oder sollte man sich besser "dumm stellen" ? :roll:[/quote]

Benutzeravatar
FujiSL
Six-Star-Member
Six-Star-Member
Beiträge: 1067
Registriert: Sa 18. Jan 2014, 08:52

Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon FujiSL » Fr 31. Okt 2014, 01:08

Sehr hilfreich das Thema.
Ist das dieser Fragebogen den du ausfüllst Koljaiczek ?
Fragebogen steuerliche Erfassung
Zuletzt geändert von FujiSL am Fr 31. Okt 2014, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau ;)


Zurück zu „Generell“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste