Wulfman hat geschrieben:Tom0684 hat geschrieben:Genau...ob der Aufwand zwingend notwendig / die Gebühr gerechtfertigt ist, oder es auch einfacher gehen würde?
Da mein StB. es dieses mal so übermittelt hat, muss ich es wohl nächstes Jahr für 2022 genau so aufwändig machen.
Wie gesagt, es kam raus, dass es durch Abschreibungen etc. im Endeffekt für 2021 ein Minus-Geschäft ist und ich einige hunderte Eur vom FA zurückbekomme (ca. 200 mehr als es ohne Stock i. d. R. war).
Vielleicht noch ein Wort dazu: Wenn Du jedes Jahr Minusgeschäfte machst, z.B. getrieben durch diese hohe Rechnung des Steuerberaters, bekommst Du ohnehin bald ein Problem mit dem Finanzamt. Natürlich bist Du jetzt ein Stück weit in einer Abhängigkeit zu Deinem Steuerberater, aber er muss Dir seine (Deine) verwendeten Konten, Abschreibungen, etc. mitteilen. Also arbeite Dich am Besten sofort in die Thematiken ein, damit es nicht noch komplizierter wird und Du Dich sofort wieder lösen kannst.
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Steuererklärung Kleingewerbe
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Genau, das hatte ich auch im Hinterkopf. Wenn dauerhaft keine Gewinnabsicht erkennbar ist, kann das FA evtl. die Steuererstattungen zurückfordern. Ich hatte da mal was gelesen. Andererseits wird es wohl nächstes Jahr sowieso + sein, da mehr Umsatz und alle Anschaffungen 3 oder 4 Jahre her sind, somit abgeschrieben sind.
- Funkenschlag
- Five-Star-Member
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- Registriert: Mo 14. Jul 2014, 20:27
- Wohnort: DE
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Mach das selber mit Steuersoftware. Steuerberater kochen auch nur mit Wasser, vor allem in solchen "einfachen" Fällen. Da muss man nicht vom Fach sein und sich nicht so über den Tisch ziehen lassen.
Und keine Angst, das FA fragt schon nach sollte man irgendwelchen kompletten Bockmist angegeben haben
Und keine Angst, das FA fragt schon nach sollte man irgendwelchen kompletten Bockmist angegeben haben
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Funkenschlag hat geschrieben:Mach das selber mit Steuersoftware. Steuerberater kochen auch nur mit Wasser, vor allem in solchen "einfachen" Fällen. Da muss man nicht vom Fach sein und sich nicht so über den Tisch ziehen lassen.
Und keine Angst, das FA fragt schon nach sollte man irgendwelchen kompletten Bockmist angegeben haben
Genau so wars bei mir auch
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Auch hilfreich war, dass ich hingegangen bin, weil ich was nicht verstanden hab. Die haben dann das entsprechende Formular in gedruckter Form auf den Tisch gelegt und wir sind durchgegangen was mir unklar war. War sehr hilfreich.
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Ich wurde dieses Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Einnahmen/Überschussrechnung (EÜR) über Elster abzugeben, obwohl meine Verkäufe von Fotos in einem unteren 3stelligen Bereich liegen. Ich hatte auch mit dem Finanzbeamten telefoniert, aber er sagte, das muss so sein. Ein einfaches Schreiben über die Einnahmen ginge nicht, da der Gesetzgeber eine elektronische Abgabe verlange. Er sagte mir, ich müsse "Kleinunternehmen" ankreuzen.
Zu blöd, dass ich keine Rechnungen über Ausgaben aufgehoben hatte, z.B. Kauf von Akkus oder eine Rechnung über die Reparatur meiner Kamera. Das werde ich ab jetzt beherzigen.
Was mir zu den Ausgaben noch einfällt: Man könnte dann ja auch Fahrten zur Fotoszenerie (z.B. an einen See), etwa Kilometergeld aufschreiben und in die Einnahmen/Überschussrechnung einfließen lassen. Oder die Gebühren für einen Fotokurs (habe ich vor etwa vier Jahren gemacht und die Rechnung achtlos weggeschmissen). Aber was sind die Aufwendungen bei Urlaubsfotos?
Mir tun sich jetzt schon viele Fragen auf.
Zu blöd, dass ich keine Rechnungen über Ausgaben aufgehoben hatte, z.B. Kauf von Akkus oder eine Rechnung über die Reparatur meiner Kamera. Das werde ich ab jetzt beherzigen.
Was mir zu den Ausgaben noch einfällt: Man könnte dann ja auch Fahrten zur Fotoszenerie (z.B. an einen See), etwa Kilometergeld aufschreiben und in die Einnahmen/Überschussrechnung einfließen lassen. Oder die Gebühren für einen Fotokurs (habe ich vor etwa vier Jahren gemacht und die Rechnung achtlos weggeschmissen). Aber was sind die Aufwendungen bei Urlaubsfotos?
Mir tun sich jetzt schon viele Fragen auf.
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Ich wollte in keinster Weise übertreiben. Nie käme ich auf den Gedanken, eine Rechnung für Möhren einzureichen, wenn ich Möhren fotografiere.
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Alles gut, lieber Ralf.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich jetzt unfreiwillig "Kleinunternehmerin" geworden bin und deshalb auch auf "Aufwendungen/Ausgaben" achten muss, wie jede/r Geschäftsmann/Geschäftsfrau. Der Gedanke kam mir bisher gar nicht in den Sinn als Hobbyfotografin, die wenige hundert Euro pro Jahr als "Taschengeld" hinzuverdient.
Das Finanzamt betrachtet diese Einnahmen nämlich gerade nicht als "Taschengeld", sondern als Gewerbe, wenn auch als kleines. Die Regeln sind jedoch die gleichen, egal, ob man ein großes oder kleines "Gewerbe" betreibt.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich jetzt unfreiwillig "Kleinunternehmerin" geworden bin und deshalb auch auf "Aufwendungen/Ausgaben" achten muss, wie jede/r Geschäftsmann/Geschäftsfrau. Der Gedanke kam mir bisher gar nicht in den Sinn als Hobbyfotografin, die wenige hundert Euro pro Jahr als "Taschengeld" hinzuverdient.
Das Finanzamt betrachtet diese Einnahmen nämlich gerade nicht als "Taschengeld", sondern als Gewerbe, wenn auch als kleines. Die Regeln sind jedoch die gleichen, egal, ob man ein großes oder kleines "Gewerbe" betreibt.
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Moment,
Kleinunternehmer ja, Gewerbe eigentlich nicht sondern Freischaffend,
da man keine vorbestimmten Aufträge abarbeitet, sondern seine eigene "Kunst" fabriziert.
Wer viel verdient und eventuell über die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer kommt,
kann Lizenzen aus dem Ausland, z. B. Shutterstock als "nicht steuerbar" eintragen.
Steuern zahlt man natürlich trotzdem dafür, aber die Beträge werden dann zum Glück nicht in die Kleinunternehmer-Grenze einbezogen.
Das ist nur ein Hinweis, lieber selbst noch mal genauer nachprüfen.
Liebe Grüße
misunde
Kleinunternehmer ja, Gewerbe eigentlich nicht sondern Freischaffend,
da man keine vorbestimmten Aufträge abarbeitet, sondern seine eigene "Kunst" fabriziert.
Wer viel verdient und eventuell über die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer kommt,
kann Lizenzen aus dem Ausland, z. B. Shutterstock als "nicht steuerbar" eintragen.
Steuern zahlt man natürlich trotzdem dafür, aber die Beträge werden dann zum Glück nicht in die Kleinunternehmer-Grenze einbezogen.
Das ist nur ein Hinweis, lieber selbst noch mal genauer nachprüfen.
Liebe Grüße
misunde
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
AndyA hat geschrieben:Ich wollte in keinster Weise übertreiben. Nie käme ich auf den Gedanken, eine Rechnung für Möhren einzureichen, wenn ich Möhren fotografiere.
Wenn Du mit den Fotos der Möhren Geld verdienst, kannst sie doch absetzen würde ich mal meinen. Ich würde sie danach noch Gucky überlassen.
Re: Steuererklärung Kleingewerbe
Hi. Könnt ihr mir eine einfache/günstige Steuer-Software empfehlen?
Ein Kumpel hat mir Taxfix empfohlen, das funktioniert aber leider nicht mit Umsätzen aus dem Ausland.
Danke und VG
Tom
Ein Kumpel hat mir Taxfix empfohlen, das funktioniert aber leider nicht mit Umsätzen aus dem Ausland.
Danke und VG
Tom
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