sulupress hat geschrieben:Ich hatte kürzlich diverse Bilder mit einem alten Gitarrenverstärkers (VOX AC30 Bj. 1966), einer E-Gitarre (Fender Stratocaster Bj. 1977) sowie einer Westerngitarre hochgeladen. Es waren Aufnahmen, bei denen ich teilweise Logos bzw. Markennamen entfernt habe, teilweise auch nicht. Bis auf zwei Bilder der Westerngitarre wurde alles mit der Begründung "Geistiges Eigentum" abgelehnt.
Fender beispielsweise verteidigt seine Designs recht aggressiv. Bei den meisten Agenturen wirst du daher auf Ablehnung stossen. Ob sie Recht haben oder nicht, der Gewinn an 25 Cent Verkäufen steht dem Stundenlohn eines amerikanischen Anwalts gegenüber und das rentiert sich dann einfach nicht.
sulupress hat geschrieben:Ich habe kurz wikipediert, wie lange Gebrauchsmuster eigentlich gültig seien. In den meisten Ländern ist nach 10 Jahren Schluss mit dem Schutz.
Schnell mal recherchieren ist halt so eine Sache. In Deutschland lassen sich Designs für 5 Jahre schützen und dann noch vier Mal um jeweils weitere 5 Jahre verlängern. Macht also schon hierzulande 25 Jahre. Wie es in anderen Ländern ist, weiss ich nicht.
sulupress hat geschrieben:Offensichtlich wissen die selbst nicht so genau, was auf den Dateien zu sehen sein darf oder nicht. Oder der/die diensthabende Supporter/in hatte gerade mal keinen Bock das Thema ordentlich zu beantworten. Beides ist unbefriedigend!
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Es ist und bleibt wohl bei einigen Motiven ein reines Glücksspiel, ob diese angenommen werden oder nicht. Einen roten Faden gibt es scheinbar nicht. Oder es wird mit zweierlei Maß gemessen.
Glücksspiel insofern, als dass kein Reviewer alle hunderttausend oder so möglichen Probleme im Kopf hat, von Produkten bis zu Orten kann ja immer was dabei sein. Also die Annahme eines solchen Bildes wäre dann "Glück", die Ablehnung ist der Normalfall. Und wenn es mal angenommen ist, kann es auch jederzeit wieder gelöscht werden, sobald jemand anders mal drüberschaut und es entdeckt.
(Das "Glück" relativiert sich natürlich noch dadurch, dass man am Ende ja auch dafür gerade steht, was man hochlädt. Wenn man "Pech" hat, dann wendet sich der Hersteller nicht nur an die Agentur, sondern schickt auch dem Fotografen eine Abmahnung. Wird in den meisten Fällen nur nicht passieren, weil die Anwälte ja auch wissen, dass bei einem Fotografen im Ausland der Aufwand zu gross ist und nicht viel zu holen sein dürfte)
sulupress hat geschrieben:Wie handhabt Ihr das mit abgebildeten Produkten, die ggf. einem Gebrauchsmusterschutz unterliegen? Eine klare Abgrenzung ist da ja kaum möglich.
Nach Möglichkeit keine deutlich erkennbaren Produkte im Bild haben. Sich auf das konzentrieren, von dem man weiss, dass es problemlos geht. Und mit den Ablehnungen leben, das gewonnene Wissen für die Zukunft anwenden. Wie Fotolia korrekt sagt: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Bilder angenommen werden. Ich kenne einige Agenturen, die auch gar keine Gründe für Ablehnungen liefern, weil sie sich solche Diskussionen gleich ganz sparen wollen. Bringen tut es am Ende nämlich nichts.