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Steuerbibliothek?

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Pixelputzer
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Steuerbibliothek?

Beitragvon Pixelputzer » Sa 26. Okt 2013, 00:36

Oh man welches Formular muss ich ausfüllen?
RECHTSKÖRPERSCHAFT UNTERLIEGT NICHT GESETZEN DER USA

Unternehmer, Teilhaber einer Partnerschaft oder Gesellschafter, die nicht Gesetzen der USA unterliegen, müssen das der jeweiligen Situation entsprechende W-8 Formular ermitteln.

Um eine TIN oder EIN zu beantragen, nutzen Sie bitte Formular SS-4 ( SS-4 Anleitung ) oder Formular W-7 und senden dieses direkt an die IRS, nicht an Fotolia.

Bei Unklarheiten zur Ermittlung des für Sie zutreffenden W-8 Formulars, kontaktieren Sie bitte ggf. Ihren Steuerberater.

Online W-8 BEN Formular
W-8 BEN Anleitung

Online W-8 ECI Formular
W-8 ECI Anleitung

Online W-8 IMY Formular
W-8 IMY Anleitung

Online W-8 EXP Formular
W-8 EXP Anleitung

Ich vermutet mal, da ich Selbständiger bin, eines von denen. Aber welches?
LG vom Pixelputzer
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magann
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon magann » Sa 26. Okt 2013, 08:09

Das ist jetzt schon ein Weilchen her, aber ich denke es war das W8-BEN. Schau es dir mal an, mit der Anleitung sollte dann klar werden ob es das Richtige ist!
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon Pixelputzer » Mo 28. Okt 2013, 12:21

W8-BEN denke war richtig, hab zumindest eine Bestätigung bekommen.
LG vom Pixelputzer
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FujiSL
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon FujiSL » Sa 18. Jan 2014, 23:26

Zu dieser Steuergeschichte habe ich auch eine Frage.
Da ich folgende Nachricht von Fotolia bekomme habe:
Eines Ihrer Werke wurde angenommen - Steuerformalität
:roll:

Ich bin Privatmann habe kein Unternehmen, welches Formular muss ich dann ausfüllen? :?:
Oder kann ich als Privater gar keine Bilder verkaufen? :?:

Ich werde bestimmt Anfangs sowieso auch keine großen Umsätze erzielen. Bei Ebay ist es ja auch möglich ohne Gewerbe.
Wie hoch darf der Umsatz, ohne eine Gewerbeanmeldung im Jahr betragen? :?:

Grüße aus NRW Thomas :)
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau ;)

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magann
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon magann » So 19. Jan 2014, 12:03

Du musst das gleiche Steuerformular ausfüllen wie wir alle. (Siehe oben)
Eine Gewerbeanmeldung ist meines Wissens nicht abhängig vom Umsatz, sondern von deiner Tätigkeit.
Wenn du als freiberuflicher Künstler an die Sache ran gehst, dann musst du (wenn ich richtig liege) auch kein Gewerbe anmelden.
Die Umsätze meldest du dann deinem Finanzamt in deiner Steuererklärung. Dazu solltest du mal beim Finanzamt anrufen oder vorbei gehen um zu klären welche Unternehmensform du haben möchtest. Ich empfehle dir die Kleinunternehmerregelung.
Mit der Kleinunternehmerregelung kannst du dann schon einiges im Jahr verdienen ohne dass du die Mehrwertsteuer ausweisen musst und kannst dann auch mit kleinem Aufwand deine Steuererklärung machen.
Falls du aber große Investitionen tätigen möchtest bekommst du leider auch nicht die Mehrwertsteuer zurück ;-)

Kannst ja mal nach Kleinunternehmer googeln...
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FujiSL
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon FujiSL » So 19. Jan 2014, 22:25

Danke dir für deine Info. Hilft mir auf jedenfall weiter.

Danke :)
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Grudel
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon Grudel » Di 21. Jan 2014, 12:23

Ein Gewerbe musst du meines Wissens nach auch als freiberuflicher Künstler anmelden. Bei einem Bekannten, der sich mit Musik beschäftigt, wurde auch mal nachgefragt. Ohne ein Gewerbe anzumelden erhälst du doch auch gar keine Steuernummer soweit ich weiß.
Zuletzt geändert von Grudel am Mo 10. Mär 2014, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.

dirkr
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Re: Steuerbibliothek?

Beitragvon dirkr » Di 21. Jan 2014, 12:40

Ich habe kein Gewerbe, gebe seit Jahren meine Einkünfte (und Ausgaben) in der Steuererklärung als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit an und habe bisher mit dem Finanzamt deswegen keine Probleme bekommen.


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