Konstruierter aber doch vorkommender Fall:
Ich fotografiere auf privatem Grundstück ein Haus
Ich erhalte vom Eigentümer eine schriftliche Freigabe (release)
Ich stelle diese Bidler in Agenturen ein
Der Eigentümer verkauft das Haus nach 1 Jahr (ohne mich zu informieren)
Der neue Eigentümer weiß von den Agentur-Bildern nichts und findet diese z.B. 6 Monate nach Hauskauf in einer Wohnzeitschrift oder als Flyer einer Abrißfirma im Briefkasten.
Bezieht sich die Freigabe dann auf den Aufnahmezeitpunkt? Denn im Release ist ja der Aufnahmezeitpunkt in der Regel vermerkt.
Der neue Eigentümer muß also mit seinem Haus in der Werbung/im Flyer leben...!?
Gilt das z.B. auch für ein Gemälde (Künstler gibt eine Freigabe und verkauft es dann an die Deutsche Bank, die es im Foyer aufhängt) oder andere unverwechselbare Gegenstände?
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Property Release - Änderung der Eigentumsrechte
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- ArminStaudt
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Re: Property Release - Änderung der Eigentumsrechte
Interessante Frage.
Bei iStock ist es ja zB. so, dass das Datum des Release das selbe sein muss, wie das Aufnahmedatum. Also scheint es zwischen dem Release und dem Datum eine Relation zu geben.
Release für den zum Zeitpunkt der Aufnahme befindlichen Zustand der Sache/Person?
Beim Kunstwerk bleibt idR. das Copyright auch nach dem Verkauf beim Künstler. Ist ja wie auch bei den Fotos.
Daher sollte diese Genehmigung auf jeden Fall noch gelten.
Das ist jetzt aber nur mein "gesunder" Menschverstand der da versucht zu antworten und kein wirkliches Wissen um die Gesetze - die ja dann noch in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein können.
Bei iStock ist es ja zB. so, dass das Datum des Release das selbe sein muss, wie das Aufnahmedatum. Also scheint es zwischen dem Release und dem Datum eine Relation zu geben.
Release für den zum Zeitpunkt der Aufnahme befindlichen Zustand der Sache/Person?
Beim Kunstwerk bleibt idR. das Copyright auch nach dem Verkauf beim Künstler. Ist ja wie auch bei den Fotos.
Daher sollte diese Genehmigung auf jeden Fall noch gelten.
Das ist jetzt aber nur mein "gesunder" Menschverstand der da versucht zu antworten und kein wirkliches Wissen um die Gesetze - die ja dann noch in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein können.
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- michaeljberlin
- Two-Star-Member
- Beiträge: 153
- Registriert: Mi 2. Dez 2015, 19:31
Re: Property Release - Änderung der Eigentumsrechte
David Hasselblad hat geschrieben:Konstruierter aber doch vorkommender Fall:
Ich fotografiere auf privatem Grundstück ein Haus
Ich erhalte vom Eigentümer eine schriftliche Freigabe (release)
Ich stelle diese Bidler in Agenturen ein
Der Eigentümer verkauft das Haus nach 1 Jahr (ohne mich zu informieren)
Der neue Eigentümer weiß von den Agentur-Bildern nichts und findet diese z.B. 6 Monate nach Hauskauf in einer Wohnzeitschrift oder als Flyer einer Abrißfirma im Briefkasten.
Bezieht sich die Freigabe dann auf den Aufnahmezeitpunkt? Denn im Release ist ja der Aufnahmezeitpunkt in der Regel vermerkt.
Der neue Eigentümer muß also mit seinem Haus in der Werbung/im Flyer leben...!?
Gilt das z.B. auch für ein Gemälde (Künstler gibt eine Freigabe und verkauft es dann an die Deutsche Bank, die es im Foyer aufhängt) oder andere unverwechselbare Gegenstände?
Die Freigabe gilt ja nicht als Freigabe für das Haus an sich, sondern dass du auf seinem Grundstück fotografiert hast. Und damit hat ein zukünftiger Besitzer nichts zu tun. In dem Fall geht es ja nicht mal um den Besitz, sondern um das Hausrecht. Wenn das Haus gemietet ist, dann kann (und muss eigentlich) dir der Mieter die Freigabe erteilen, nicht der Eigentümer.
Unabhängig davon, enthalten die Standard-Freigaben aber auch folgende Formulierung: "Ich bestätige, dass diese Erklärung für meine Erben, Rechtsnachfolger oder andere Personen, die ein Interesse an dem Objekt geltend machen, verbindlich ist und ich befugt und in der Lage bin, diese Erklärung abzugeben" (hier zitiert aus dem deutschsprachigen Release von Getty).
Damit gibt dir mit der Unterschrift der Eigentümer also auch einen Freibrief, der alle zukünftigen Inhaber automatisch mit umschliesst.
In dem Fall wäre also der Ex-Eigentümer dem neuen Eigentümer gegenüber zur Aufklärung verpflichtet, dass eine solche Freigabe vorliegt.
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 450
- Registriert: Do 6. Nov 2014, 17:32
Re: Property Release - Änderung der Eigentumsrechte
Alles klar,
Danke für die Antworten
Bin zwar (noch) nicht in eine solche Situatuion geraten, aber man weiß ja nie...
Danke für die Antworten
Bin zwar (noch) nicht in eine solche Situatuion geraten, aber man weiß ja nie...
Re: Property Release - Änderung der Eigentumsrechte
michaeljberlin hat geschrieben:
Die Freigabe gilt ja nicht als Freigabe für das Haus an sich, sondern dass du auf seinem Grundstück fotografiert hast. Und damit hat ein zukünftiger Besitzer nichts zu tun. In dem Fall geht es ja nicht mal um den Besitz, sondern um das Hausrecht. Wenn das Haus gemietet ist, dann kann (und muss eigentlich) dir der Mieter die Freigabe erteilen, nicht der Eigentümer.
Doch! Es geht um den Besitz (= property) und den Release muss "eigentlich" der Besitzer (= property owner) unterschreiben.
- michaeljberlin
- Two-Star-Member
- Beiträge: 153
- Registriert: Mi 2. Dez 2015, 19:31
Re: Property Release - Änderung der Eigentumsrechte
a-b-foto hat geschrieben:Doch! Es geht um den Besitz (= property) und den Release muss "eigentlich" der Besitzer (= property owner) unterschreiben.
Wenn du von "Besitz" redest, hast du wohl unfreiwillig recht, weil du deiner Argumentation nach vermutlich eher "Eigentum" meinen würdest, die zwei Begriffe sind juristisch unterschiedlich. Denn der Mieter ist im "Besitz" der Hausrechte, weil er mit dem "Eigentümer" (den du wohl meinst) einen Nutzungsvertrag eingegangen ist.
Im übrigen gibt es regelmässig juristische Konstellationen, in denen Eigentümer (auch automatisch) Vertreter bestimmen, das ist praktisch bei jedem Unternehmen so. Wenn du in einer Bankfiliale fotografieren willst, kann es dir egal sein, ob jemand von der Pressestelle oder der Filialleiter die Freigabe unterschreibt, weil du als Drittperson davon ausgehen darfst, dass er das Recht hat, im Namen des Eigentümers zu sprechen.
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