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Bigstockphoto

Diskussion über Stockseiten, die keine eigene Kategorie haben
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fotocute
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon fotocute » Do 16. Apr 2020, 11:52

Interessant wie unterschiedlich überall die Erfahrungen sind, ich werde bei bigstock bald eine Auszahlung hinkriegen und dafür hab ich nach 2,5 Jahren das bei dreamstime und 123rf nicht geschafft

gerald69
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon gerald69 » Do 16. Apr 2020, 21:56

fotocute hat geschrieben:Interessant wie unterschiedlich überall die Erfahrungen sind, ich werde bei bigstock bald eine Auszahlung hinkriegen und dafür hab ich nach 2,5 Jahren das bei dreamstime und 123rf nicht geschafft


Oookey ...wirklich interessant, wie unterschiedlich die Erfahrungen / Erfolge.

Stephan
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Stephan » Mo 5. Apr 2021, 10:57

Liebe Foristen,

weiter oben wurde schon mal die "erweiterte Lizenz" angesprochen, die man bei Bigstockphoto ankreuzen kann, soll oder muss. Leider ist (mir) immer noch nicht ganz klar, welche etwaigen Konsequenzen sich da für den unbescholtenen Anbieter ergeben.

Die Schaltfläche "erweiterte Lizenz" muss bei jeder hochgeladenen Datei vor dem Einreichen bedient werden. Dazu habe ich drei Fragen:

1.) heißt "erweiterte Lizenz", dass ich Bigstock das Exklusivrecht an den Fotos einräume?

2.) Ist "erweiterte Lizenz" als Alternative zur redaktionellen Verwendung gedacht, oder kann (oder sollte) man das auch bei redaktionellen Inhalten ankreuzen?

3.) in welchen Fällen sollte man "erweiterte Lizenz" denn nicht ankreuzen?

Im Voraus herzlichen Dank. Ich wünsche Euch ein ersprießliches Restosterfest.

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Heiko Küverling
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Heiko Küverling » Mo 5. Apr 2021, 13:43

Erweiterte Lizenz bedeutet nicht dass du die Bilder exklusiv anbietest. Mit einer erweiterten Lizenz hat der Käufer einen größeren Spielraum für die Verwendung der Bilder. Nehmen wir mal die Verwendung in Büchern und Zeitschriften. Bei der Standart-Lizenz ist die Druckauflage auf 500000 beschränkt. Bei erweiterter Lizenz ist die Anzahl unbegrenzt. Auch für die Verwendung in der Werbung benötigt der Käufer eine erweiterte Lizenz. Der Käufer muss also mehr bezahlen, und man hat die Möglichkeit mehr zu verdienen (wenn man tatsächlich mal eins mit erweiterter Lizenz verkauft).
Es spricht also nichts dagegen, das Häkchen immer (außer bei redaktionellen Bildern) zu setzen. Bei redaktionellen Bildern ist die Verwendung natürlich sehr begrenzt, da diese nicht kommerziell genutzt werden können. Die erweiterte Lizenz fällt also bei redaktionellen Bildern weg.

Stephan
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Stephan » Mo 5. Apr 2021, 15:42

Aha, herzlichen Dank für die detaillierte Auskunft.

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Heiko Küverling
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Heiko Küverling » Mo 5. Apr 2021, 16:01

Dann am besten das Häkchen immer gesetzt lassen.

(Wobei ich fest der Meinung bin, dass es die erweiterte Lizenz nur für Bilder mit mit kommerzieller Verwendung als Erweiterung für die Standardlizenz gibt)

Bei Alamy steht das immer sehr schön dabei. Z.B. Nutzung für Zeitschriftentitel oder Fernsehsendung.

Bilder, die mit "nur für die redaktionelle Verwendung" gekennzeichnet sind, dürfen nicht für Zeitschriftentitel (nur im Innenteil) oder Fernsehsendungen verwendet werden.

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Heiko Küverling
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Heiko Küverling » Di 6. Apr 2021, 08:02

Dein Link hat aber nichts damit zu tun, ob für redaktionelle Bilder eine erweiterte Lizenz möglich ist. Darum ging es.

Stephan
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Stephan » Di 6. Apr 2021, 11:31

Ich finde es schon richtig und wichtig, solche Dinge möglichst genau zu klären, denn man sollte tunlichst wissen, was man im Netz auf irgendwelchen Seiten ankreuzt. Das eigentliche Problem ist doch, dass die Betreiber solcher Seiten fast regelmäßig keine Kommunikationsgenies sind, sondern Nerds, die sich in andere Leute einfach nicht hineinversetzen können. Und deswegen entstehen dann solche Unklarheiten.

https://www.zeit.de/video/2011-08/11253 ... ut-schmidt" onclick="window.open(this.href);return false;


Im Übrigen kann man das Kästchen "erweiterte Lizenz" bei Bigstock wohl nur pauschal, d.h. für alle Inhalte (re)aktivieren, wenn ich das richtig sehe. Wie auch immer, ich habe es angekreuzt und lasse es auch bei redaktionellen Inhalten stehen.

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Heiko Küverling
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon Heiko Küverling » Di 6. Apr 2021, 11:58

Bigstock sagt dazu nur, dass die erweiterte Lizenz eine Erweiterung der Standardlizenz für kommerziell nutzbare Bilder ist. Betrifft also die redaktionellen Bilder nicht.
Das Häkchen kann man also auf jeden Fall gesetzt lassen.

dirkr
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Re: Bigstockphoto

Beitragvon dirkr » Di 6. Apr 2021, 12:24

Für alle, die es genau wissen wollen, lohnt ein Blick in die genauen Lizenzbedingungen:

Standard Lizenz ("BIGSTOCK STANDARD CONTENT USAGE AGREEMENT"):

https://www.bigstockphoto.com/usage.html

Erweiterte Lizenz ("BIGSTOCK EXTENDED IMAGE USAGE AGREEMENT"):

https://www.bigstockphoto.com/licensing-tos.html

Ein Verweis auf Adobe oder Alamy ist da nicht wirklich hilfreich, da jede Agentur ihre Lizenzbedinungen selbst festlegt, es gibt da nicht so etwas wie eine allgemein akzeptierte und angewandte Norm was "Erweiterte Lizenz" eigentlich bedeutet.

Ob das bei Bigstock irgendwie mit der Einschränkung "redaktionell" verknüpft wird (d.h. ob man auch für redaktionelle Bilder eine EL anbieten kann) weiß ich nicht (habe seit vielen Jahren da nix mehr hochgeladen). Sinn würde es machen, da die Standardlizenz die Auflagenhöhe beschränkt.

Fazit: wenn man mit den im "Extended image usage agreement" genannten Nutzungen einverstanden ist, dann kann man das auch ankreuzen.
Mögliche Gründe das nicht zu tun:
- falls man die Bezahlung zu niedrig findet, und hofft, dass Käufer dann für erweiterte Nutzung auf andere Agenturen ausweichen.
- falls man z.B. den Verkauf von Postern u.ä. der eigenen Bilder nicht möchte (weil man das z.B. selbst woanders anbietet und sich keine Konkurrenz machen möchte).


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