Claudio hat geschrieben:Wir sind davon ausgegangen, dass hier - wenn nicht eingezäunt - die Panoramafreiheit gilt.
Panoramafreiheit gilt nur von öffentlichem Boden aus (Gehweg, Straße o.) und ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter).
Sobald Du im Park bist, betrittst Du fremdes Eigentum.
Habe gerade Mal nach "Grün Berlin" gegoogelt. Krass. Also, wenn man Aufnahmen in einer fremden Stadt macht, vor Veröffentlichung erst alles googeln
Ralf hat geschrieben:Wenn die Eigentümer die Veröffentlichung von Bildern, die vom eigenen Grund aufgenommen wurden, untersagen, dürfen die Bilder auch nicht als Editorial veröffentlicht werden. Interessant auch, dass Portalbetreiber nicht in der Haftung stehen.
Ich denke:
- Die meisten Stocks sitzen im Ausland, unterliegen ggf. anderen Gesetzen, die meisten Bildermacher sind privat, mit anonymen Nick und aus dem Ausland. Die Mühen zu klagen scheinen da zu hoch zu sein.
- ggf. gelten in anderen Ländern andere "editorial" Auslegungen
- für solche Webdienste gilt eben "nur" das Urheberrechtsgesetz (oder heißt das anders?). Nach Kenntnisnahmemüssen die Inhalte innerhalb angemessener Zeit gelöscht werden. Mehr passiert denen nicht. Dem Urheberverletzer jedoch, wenn verfolgt, schon.