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Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Mir muss etwas entgangen sein. Ging es denn hier wirklich um den Sinn oder Nutzen? Könnte es nicht sein, dass es um erlaubt oder nicht erlaubt ging?
- magann
- Administrator
- Beiträge: 2156
- Registriert: Di 10. Apr 2012, 21:19
- Wohnort: Sindelfingen
- Kontaktdaten:
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Mir wäre der Aufwand für so eine Recherche auch zu hoch! Wenn du Zeit und Lust hast, kannst du da ja mal nachforschen und uns deine Erkenntnisse mitteilen. Interessieren würde es mich allemal!
- ArminStaudt
- Five-Star-Member
- Beiträge: 582
- Registriert: Do 2. Mai 2013, 11:52
- Kontaktdaten:
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Von den wenigen Dingen die man für's ganze Leben braucht, die man in der Schule lernt ist bei mir folgender Satz übrig geblieben: Mache es nur so gut wie nötig.
In dem Sinne wäre mich das auch viel zu aufwändig für den ev. erzielten Effekt.
In dem Sinne wäre mich das auch viel zu aufwändig für den ev. erzielten Effekt.
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Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Das Thema Markenrecht interessiert mich allgemein und die DDR-Fahrzeuge sind nur Beispiele. Wer darf welche Marke einfach so kaufen, wer darf sie nutzen...
Keine 2 Minuten Recherche und schon weiß ich, dass ein Unternehmer vor wenigen Jahren die Rechte an der Marke Trabant gekauft hat. Leider stand nicht geschrieben, wer das Recht hatte, ihm diese zu verkaufen.
Aber in der heutigen Zeit werden ja sogar Grundstücke auf dem Mond verkauft, obwohl dieser ja nun wirklich keinem gehört. Also immer schön achtgeben und wenn der Mondtourismus beginnt, immer an die Panoramafreiheit denken...
Wer Tassen oder irgendwelche anderen Dinge mit Vornamen bedrucken und verkaufen will, sollte auf den guten alten deutschen Vornamen Otto lieber verzichten. Gerade habe ich gelesen, wie jemand mit dem Aufdruck dieses vor Jahren nicht gerade seltenen Namen auf einem Basballcap die Markenrechte eines Händlers verletzt hat. Eine Kollegin bekommt ja auch keine E-Mail-Adresse mit ihren Namen. Sie hätte eben keinen mit dem Namen Kraft heiraten dürfen.
Lieber habe ich den Aufwand beim Recherchieren, als hinterher bei der Schadensbegrenzung.
Keine 2 Minuten Recherche und schon weiß ich, dass ein Unternehmer vor wenigen Jahren die Rechte an der Marke Trabant gekauft hat. Leider stand nicht geschrieben, wer das Recht hatte, ihm diese zu verkaufen.
Aber in der heutigen Zeit werden ja sogar Grundstücke auf dem Mond verkauft, obwohl dieser ja nun wirklich keinem gehört. Also immer schön achtgeben und wenn der Mondtourismus beginnt, immer an die Panoramafreiheit denken...
Wer Tassen oder irgendwelche anderen Dinge mit Vornamen bedrucken und verkaufen will, sollte auf den guten alten deutschen Vornamen Otto lieber verzichten. Gerade habe ich gelesen, wie jemand mit dem Aufdruck dieses vor Jahren nicht gerade seltenen Namen auf einem Basballcap die Markenrechte eines Händlers verletzt hat. Eine Kollegin bekommt ja auch keine E-Mail-Adresse mit ihren Namen. Sie hätte eben keinen mit dem Namen Kraft heiraten dürfen.
Lieber habe ich den Aufwand beim Recherchieren, als hinterher bei der Schadensbegrenzung.
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 386
- Registriert: Mo 2. Jun 2014, 08:29
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Lutz hat geschrieben:Mir muss etwas entgangen sein. Ging es denn hier wirklich um den Sinn oder Nutzen? Könnte es nicht sein, dass es um erlaubt oder nicht erlaubt ging?
Also dann: Wenn der Hund meines Nachbars, per Kabelauslöser von der Straße aus meinen -im Garten aufgestellten- Apple IMac fotografiert, darf ich das Bild dann verkaufen ?
(Achtung: ist vielleicht nicht ganz ernst gemeint )
Scherz beiseite: Das Forum ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Es sind hier sehr erfahrene Leute unterwegs, die ihre Erfahrungen und Einschätzungen hilfsbereit mitteilen, aber eine verbindliche Rechtsauskunft kann dir unterm Strich ausschließlich der Rechteinhaber selbst geben. Option 1: Du recherchierst die Marken/Urheberrechte und holst dir bei der zuständigen Institution/Person eine schriftliche Erlaubnis / Option 2: Du vertraust den Einschätzungen aus dem Forum und nimmst ggf. das Risiko einer Urheberrechtsverletzung samt rechtlichen Konsequenzen in Kauf.
Ich habe letztendlich für die anderen Leser noch eine 3. Option eröffnet, nämlich den Kosten/Nutzen Faktor des ganzen kritisch zu hinterfragen und im Zweifelsfall das Bild einfach nicht einzustellen.
Sorry aber meiner Meinung nach ist die Thematik zu brisant, als dass man hier Sinn und Nutzen einfach ignoriert.
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Eine Rechtsberatung werde ich in einem Forum nicht erwarten. Ich fand es nur einfach mal von Interesse.
Aber eins weiß ich sicher:
Hier wäre der Hund der Urheber.
Aber eins weiß ich sicher:
Koljaiczek hat geschrieben:Wenn der Hund meines Nachbars, per Kabelauslöser von der Straße aus meinen -im Garten aufgestellten- Apple IMac fotografiert, darf ich das Bild dann verkaufen ?
Hier wäre der Hund der Urheber.
- ArminStaudt
- Five-Star-Member
- Beiträge: 582
- Registriert: Do 2. Mai 2013, 11:52
- Kontaktdaten:
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Also nee, der Hund ist doch keine juristische Person. Vielleicht könnte man eine Stiftung gründen, die die Werke des Hundes verwaltet.
Aber ich gehe davon aus, dass er von Apple eingeschläfert würde.
Aber ich gehe davon aus, dass er von Apple eingeschläfert würde.
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 386
- Registriert: Mo 2. Jun 2014, 08:29
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Hmmm, das war eigentlich mein Schlupfloch, dass der Hund eben keine juristische Person ist und demnach nicht juristisch belangt wird. Aber letztendlich müsste man dem Hund dann noch beibringen, wie man die Bilder verschlagwortet, hochlädt und die Gewinne als "Schenkung" überweist.... aber ich glaube das wird zu kompliziert
Zum Thema Panoramafreiheit ist mir grade noch ein absurdes aber vielleicht geniales Beispiel eingefallen:
- In Frankreich gilt ja keine Panoramafreiheit. Demnach wäre der Verkauf eines Fotos vom Eifelturm ja nicht erlaubt. Was wäre aber, wenn ich jetzt mit meinem Supertele vom Gelände der Deutschen Botschaft in Paris ein Foto vom Eifelturm mache ?
Zum Thema Panoramafreiheit ist mir grade noch ein absurdes aber vielleicht geniales Beispiel eingefallen:
- In Frankreich gilt ja keine Panoramafreiheit. Demnach wäre der Verkauf eines Fotos vom Eifelturm ja nicht erlaubt. Was wäre aber, wenn ich jetzt mit meinem Supertele vom Gelände der Deutschen Botschaft in Paris ein Foto vom Eifelturm mache ?
Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
Beim Eifelturm geht es nicht um das Gebäude (ist alt genug), sondern um die Lichtinstallation.
- ArminStaudt
- Five-Star-Member
- Beiträge: 582
- Registriert: Do 2. Mai 2013, 11:52
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Re: Frage: Verkauf erlaubt oder nicht?
nee Eifelturm geht nur und immer als Editorial, genauso wie zB. die Sagrada Familia. Die sind als Wahrzeichen geschützt oder so.
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