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Thema Drohne
Thema Drohne
Ich überlege schon länger eine Drohne anzuschaffen, ich hatte an die DJI Mini 3 Pro gedacht, da diese unter 250g liegt. Wie gut verkaufen sich Drohnenvideos und Bilder? Hat jemand Erfahrungen mit der Drohne? Wie habt ihr sie angemeldet, privat oder gewerblich? Gewerblich ist ja teurer, aber privat angemeldet könnte ich sie wahrscheinlich nicht für die Agenturen verwenden.
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 450
- Registriert: Do 6. Nov 2014, 17:32
Re: Thema Drohne
Ein Thema auch für mich. Exakt die gleiche Drohne will ich mir evtl. auch anschaffen (DJI Mini 3 Pro).
Es gibt eine App, in der zu sehen ist, wo man (über-)fliegen darf und wo nicht.
Ohne die Rechtssicherheit zu haben... kann ich mir trotzdem nicht vorstellen, Bilder zu nicht verkaufen zu dürfen von Gelände, wo das Überfliegen erlaubt ist.
Ob ich jetzt z.B. einen kleinen Wasserfall in den Bergen überfliege und Fotos mache, oder auf einen Berggipfel steige und mit Tele fotografiere, dürfte doch eigentlich wurscht sein, oder?
Ich weiß nur, dass Luftaufnahmen früher knifflig waren. Da brauchte man eine Genehmigung oder so. Aber wenn ich mir das Netz so anschaue...
Ob es Werbevideos / Fotos von Landschaften, Städten oder sonstwas sind, es ist doch mittlerweile auch schon "normal". Das fällt doch unter die Panoramafreiheit (mit den üblichen Einschränkungen).
https://blue-sky-drohnenverleih.de/droh ... mafreiheit" onclick="window.open(this.href);return false;
Auszug:
Update im Dezember 2020 zur Panoramafreiheit in der Drohnenfotografie und beim Anfertigen von Luftaufnahmen mit Drohnen
Wie uns Rechtsanwalt Müller aus Berlin informierte, vielen Dank an dieser Stelle noch einmal, hat sich im Hinblick auf die Panoramafreiheit beim Anfertigen von Luftaufnahmen mit Drohnen nun ein positives Urteil für alle Fans der Drohnenfotografie ergeben.
Entgegen der bisherigen Auslegung des Urheberrechts, welches die Drohnenfotografie und damit angefertigte Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Bauwerken im öffentlichen Raum nicht unter die Panoramafreiheit stellte, lässt das neue Urteil vom 25.11.2020 durch das Landgericht Frankfurt am Main bei allen Drohnenpiloten aufhorchen. Geurteilt wurde, dass auch der Luftraum der Allgemeinheit frei zugänglich ist und somit Luftbildaufnahmen, welche durch Drohnen angefertigt wurden, unter die Panoramafreiheit fallen und daher privat, wie auch gewerblich genutzt werden dürfen. Das stellt meines Erachtens einen großen Fortschritt für die Drohnenfotografie und das Fliegen mit Drohnen allgemein dar.
Luftbildkünstler sind nun durch eine freiheitlichere Rechtsauffassung bezüglich der Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Gebäuden wesentlich flexibler in der Ausübung der Drohnenfotografie, als dies bisher der Fall war. Auch das unter anderem gewerbliche Veröffentlichen und Nutzen von Drohnenfotos fällt Dank des neuen Urteils unter die Panoramafreiheit.
Achtung: Es geht hierbei nicht um private Immobilien. Wer mit seiner Drohne unerlaubt über das private Grundstück des Nachbarn fliegt und dessen Haus und Garten samt Pool fotografiert, bekommt potentiell gleich zweimal Ärger. Zum einen, da er ohne Genehmigung über privatem Grund mit der Drohne geflogen ist und ein zweites Mal, sollten die Aufnahmen von nachbars privater Poollandschaft im Internet veröffentlicht werden.
Also unbedingt zwischen Immobilien im öffentlichen Raum und privaten Immobilien unterscheiden.
Es gibt eine App, in der zu sehen ist, wo man (über-)fliegen darf und wo nicht.
Ohne die Rechtssicherheit zu haben... kann ich mir trotzdem nicht vorstellen, Bilder zu nicht verkaufen zu dürfen von Gelände, wo das Überfliegen erlaubt ist.
Ob ich jetzt z.B. einen kleinen Wasserfall in den Bergen überfliege und Fotos mache, oder auf einen Berggipfel steige und mit Tele fotografiere, dürfte doch eigentlich wurscht sein, oder?
Ich weiß nur, dass Luftaufnahmen früher knifflig waren. Da brauchte man eine Genehmigung oder so. Aber wenn ich mir das Netz so anschaue...
Ob es Werbevideos / Fotos von Landschaften, Städten oder sonstwas sind, es ist doch mittlerweile auch schon "normal". Das fällt doch unter die Panoramafreiheit (mit den üblichen Einschränkungen).
https://blue-sky-drohnenverleih.de/droh ... mafreiheit" onclick="window.open(this.href);return false;
Auszug:
Update im Dezember 2020 zur Panoramafreiheit in der Drohnenfotografie und beim Anfertigen von Luftaufnahmen mit Drohnen
Wie uns Rechtsanwalt Müller aus Berlin informierte, vielen Dank an dieser Stelle noch einmal, hat sich im Hinblick auf die Panoramafreiheit beim Anfertigen von Luftaufnahmen mit Drohnen nun ein positives Urteil für alle Fans der Drohnenfotografie ergeben.
Entgegen der bisherigen Auslegung des Urheberrechts, welches die Drohnenfotografie und damit angefertigte Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Bauwerken im öffentlichen Raum nicht unter die Panoramafreiheit stellte, lässt das neue Urteil vom 25.11.2020 durch das Landgericht Frankfurt am Main bei allen Drohnenpiloten aufhorchen. Geurteilt wurde, dass auch der Luftraum der Allgemeinheit frei zugänglich ist und somit Luftbildaufnahmen, welche durch Drohnen angefertigt wurden, unter die Panoramafreiheit fallen und daher privat, wie auch gewerblich genutzt werden dürfen. Das stellt meines Erachtens einen großen Fortschritt für die Drohnenfotografie und das Fliegen mit Drohnen allgemein dar.
Luftbildkünstler sind nun durch eine freiheitlichere Rechtsauffassung bezüglich der Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Gebäuden wesentlich flexibler in der Ausübung der Drohnenfotografie, als dies bisher der Fall war. Auch das unter anderem gewerbliche Veröffentlichen und Nutzen von Drohnenfotos fällt Dank des neuen Urteils unter die Panoramafreiheit.
Achtung: Es geht hierbei nicht um private Immobilien. Wer mit seiner Drohne unerlaubt über das private Grundstück des Nachbarn fliegt und dessen Haus und Garten samt Pool fotografiert, bekommt potentiell gleich zweimal Ärger. Zum einen, da er ohne Genehmigung über privatem Grund mit der Drohne geflogen ist und ein zweites Mal, sollten die Aufnahmen von nachbars privater Poollandschaft im Internet veröffentlicht werden.
Also unbedingt zwischen Immobilien im öffentlichen Raum und privaten Immobilien unterscheiden.
Re: Thema Drohne
Ich wollte mit Drohne nur Landschaften von oben filmen und fotografieren, also rechtlich eigentlich ohne Probleme. Nur ich habe mich über Regelungen im z.B. EU Ausland versucht zu informieren und da muss man wohl vor der Einreise genau angeben, ob man die Drohnenaufnahmen nur privat nutzt oder gewerblich und entsprechend unterschiedlich sind die Kosten. Ich denke, dass ich hauptsächlich auf Reisen eine Drohne verwenden würde, aber die rechtliche Lage ist sehr undurchsichtig. Ich wohne z.B. an der Grenze, bin innerhalb von max. 30min in 3 Ländern und entsprechend auch öfters dort. Jedesmal einen Antrag stellen, wie bei einem Urlaub, ist umständlich und ob man dann an dem einen Tag, wo man dort ist, auch die Drohne überhaupt fliegt, ist auch ungewiss. Privat ist es rechtlich oft einfacher, als gewerblich, aber dann wahrscheinlich mit Risiko, wenn man die Videos verkauft.
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