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Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 13:15
von Kenny
Hallo!

Ich habe mal eine Frage zu einem Thema, das man gerne verdrängt:

Was ist denn, wenn mir mal was passiert? Ich gehe mal davon aus, dass meine Portfolios dann an meine Frau übergehen würden. Ist das so?

Viele Grüße,

Udo

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 13:30
von Funkenschlag
Schreib doch einfach mit ins Testament das die Rechte deines Aufnahmematerial an deinen unmittelbaren Rechtsnachfolger übertragen werden um ganz sicher zu gehen ^^

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 13:53
von Susa
Dass man selbst seinen digitalen Nachlass regeln kann steht ja ausser Frage. Keine Ahnung, wie das die Bildagenturen sehen. Das Portfolio ist ja mit der Ausweiskopie verknüpft, Mitgliedschaft endet mit dem Tod. Ob sich das so einfach übertragen lässt wäre interessant zu wissen...

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 13:54
von Der blaue Max
Hallo,
auch hier gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn du also verheiratet bist, dann deine Frau - wenn du Kinder hast und deine Frau nach dir stribt, hätte deine Kinder wohl einen Pflichtteil aus den Erlösen. Dieses aber nur wenn sie es juristisch erzwingen. Also von deiner Frau einklagen.
Den gesetzlichen Pflichtteil kann man nur schwer aushebeln - und das ist auch gut so. :lol:
lg Ulf

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 02:41
von MonarchC
Gerade zufällig gesehen:

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/online-konten-und-passwoerter-vererben-100.html

Vielleicht sind ein paar nützliche Tipps dabei.
Werde mir das später auch mal anschauen....

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 05:57
von Der blaue Max
Hallo,
danke für den Beitrag vom ZDF - leider ist dieser sehr allgemein gehalten.
Ich habe mal bei YouTube gesucht und etwas von der VG Bild gefunden. Leider ist dieser Beitrag speziell auf die VG Bild zugeschnitten.
Hier der Link:

https://www.youtube.com/watch?v=rqF0OfJVVWE

LG Ulf

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 08:14
von FujiSL
Hier auch noch ein Link zum Thema http://www.urheberrecht.de/vererben/

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: So 19. Feb 2017, 13:30
von Kenny
Vielen Dank für Eure Einschätzungen und die Links.

Meine Vermutung, dass auch hier die gesetzliche Erbfolge greift, hat sich bestärkt.

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 17:13
von photooasis
Hallo zusammen,
ich stehe vor dem gleichen Problem!
Genügt es, den Namen des Partners (nicht verheiratet), in den Bildagenturen einzutragen? Wir wohnen zwar in derselben Strasse, aber in unterschiedlichen Hausnummern.
Wenn dann beide eingetragen sind, wie ist das mit der Steuernummer? Oder kann die dann nach meinem Tod einfach geändert werden? Wie verfährt man mit der zweiten Ausweiskopie?
Ich möchte nicht, das die Accounts verfallen, und die jeweilige Bildagentur dann einfach den Bildbestand gratis weiter nutzt.
Wie ist das mit dem Paypal-Konto, wird das auch einfach gelöscht?
Es ist auch nicht von Vorteil, unsere Bildbestände dann zusammen zu fassen.
Leider hab ich nur noch 4 Wochen Zeit, um alles zu klären.
Mit der Hoffnung auf baldige Antworten...
viele Grüße
photooasis

Re: Eine Frage für den Fall, wenn...

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 20:41
von Der blaue Max
Hallo,
deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da es viele Variablen gibt die bei deiner Situation ein Rolle spielen können - z.B. Erbfolge, eventuelle Pflichtteile von Angehörigen (Eltern, Kinder, Cousinen und Cousins, Onkel und Tanten).
Eine Umgehung der Pflichtteilansprüche ist nicht so einfach.
Ich denke am Besten wäre es wenn du dich rechtlich beraten lässt.
Vielleicht geht es mit einer Schenkung, habe aber keine Ahnung ob diese anfechtbar ist.
Wenn das Portfolia sehr groß ist, würde vielleicht auch eine Stiftung in Frage kommen.
Sorry, das ich dir nichts besseres Posten kann.
Alles Gute - LG Ulf