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Frage zu Friedhöfen

Diskussionen zu Stockseiten allgemein
DoctorG
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Registriert: Do 12. Apr 2012, 17:22

Re: Frage zu Friedhöfen

Beitragvon DoctorG » Mo 4. Mär 2019, 12:01

Das Problem bei dieser Art Bildern ist weniegr das Urheber- oder das Persönlichkeitsrecht sondern schlichtweg das Hausrecht. Am Ende gilt ja bei so einem Friedhof nichts anderes als bei den bei Fotografen berüchtigten Potsdamer Schlossgärten: wer das Hausrecht hat, kann entscheiden ob er über die Panoramaregelung hinaus auch Aufnahmen von innerhalb der Grundstücksgrenzen erlaubt. Umsonst, gegen Gebühr, gegen Grabsteinwaschen, Bildrecht und auch keinesfalls.
Bei dem PhotoCase-Bild wäre man fein raus, wenn das künstlich generiert wäre - heute ja nicht undenkbar. Wenn man allerdings mit einer Drohne oder einem Hubschrauber über dem Grundstück war, ist man auch hier wieder im Hausrecht. Bei solchen Flügen gilt keine Panoramaregel. Auch die Flug-Genehmigung (... je nach Gewicht der Drohne bei Bedarf mal vorausgesetzt ...) beinhaltet nur die Erlaubnis überhaupt zu fliegen. Eine Abbildungs-Genehmigung ist davon natürlich unabhängig auch einzuholen, wenn man abbilden will oder gar Abbildungen (Fotos, Videos) verkaufen will.

Gelegentlich gelingt es einem solche Bilder auch bei einigen Agenturen unterzubringen. Der Bildredakteur erkennt ja auch nicht alles. Ich weiß gar nicht ob ein Mexikaner oder US-Amerikaner mit deren Friedhofsstrukturen einen deutschen Friedhof von oben überhaupt erkennt. Jetzt hat da ja jeder von uns seine eigenen Strategien, der eine arbeitet mit mehr, der andere mit weniger Risiko. Ich persönlich halte hier wegen des Abmahnrisikos sehr wenig von der Strategie "wird doch keiner merken". Für ggf. 3 x 0,30 Cent Umsatz innerhalb von zwei Jahren eine 1.000 Euro-Abmahnung einzufangen steht für mich in einem unangenehmen Verhältnis. Als Stock-Teilnehmer (=Markt-Teilnehmer) gelten für uns ja diese Abmahn-Schutzschwellen für Privatpersonen nicht. So eine Abmahnung landet zwar zunächst bei der der Stock-Agentur an. Aber z.B. bei PhotoCase hat man ja anzuklicken, dass man die Rechtslage geprüft hat. Damit findet de facto ein Verantwortungsübergang zu den Fotografen statt. Nichts anderes wäre es ja auch, wenn man etwa Releases fälscht - das kann ja gar keine Agentur überprüfen. Damit wird eine Bildagentur nach einer kurzen Auslegen der Kosten selbige vom einreichenden "Glückspilz" recht bald wieder zurückholen.
Das Blöde ist ja, dass bei diesen "Trivial-Übertretungen" bzw. 5-Gerade-Lassen-Aktionen gar nicht die eigentlichen Rechteinhaber hinter uns her sind. Da würde ich mir bei älteren Hausmeistern mit Wählscheiben-Telefonen auch weniger Sorgen machen. Bitterer sind ja Abmahnanwälte, die sich mit solchen Funden an die eigentlich Desinteressierten heranmachen und dieses Auffinden sehr professionell betreiben.
Zuletzt: mir passt meine Antwort eigentlich selbst nicht - ich bin ja auch lieber Bildmacher als Bildmachvermeider. Aber wenn ich nicht begründen kann, warum ein Bild rechtlich einwandfrei ist - oder ich sogar Rechtsmängel schon kenne - gebe ich ein Werk nicht raus. Da ich kein Jurist bin muss ich ja fürchten, dass ich neben so ein paar Erfahrungen trotz aller Sorgfalt ohnehin auch noch eine Irrtumsquote habe.

Nachdem ich damals von den 12.000 Euro-Abmahnungen der Architekten des EU-Parlaments für Handy-Fotos in VGA-Auflösung gelesen habe, habe ich ziemlich flott auch meine Fotos davon bei 6 Agenturen gelöscht, die die angenommen hatten - ungefragt. Klar weiß ich heute, dass Frankreich keine Panoramafreiheit hat, war mir anfangs nicht bewusst (ist 10 Jahre her, Anfänge ...). Aber man weiß ja weiterhin nicht, was man nicht weiß.

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Re: Frage zu Friedhöfen

Beitragvon Claudio » Mo 4. Mär 2019, 12:29

Das Schlimme daran ist ja für uns Fotografen, dass damit jede Stadtszene mit Personen gestorben wäre. Keiner von uns hat die nach DSGVO geforderte Genehmigung der Passanten auf so einem Foto. Ich gestehe, wir laden sie weiter als Editorial hoch, wenn auch nur ein erkennbarer Mensch drauf ist. Das minimiert natürlich unser Adobe-Portfolio, weil die keine Editorials annehmen, und führt bei 123rf häufig zur Ablehnung, weil das ja gar keine Editorials wären. Irgendwo bewegen wir uns außerhalb von Blumen und Bergen sowieso immer in einer Grauzone ... :?
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Re: Frage zu Friedhöfen

Beitragvon spiegel » Mo 4. Mär 2019, 13:05

Beim "Hausrecht" hat die Medaille aber 2 Seiten.
Wenn mir der Friedhofsgärtner explizit das Fotografieren verbietet, sollte ich natürlich keine Fotos machen.
Wenn in der Friedhofsordnung das Fotografieren als "nicht erlaubt" enthalten ist, sollte ich natürlich keine Fotos machen.
Wenn beides nicht der Fall ist und ich soviel Abstand halte, dass keine Persönlichkeitsrechte tangiert werden, sehe ich das Problem nicht.
Dann ist erlaut, was nicht verboten ist, und dem Fotografieren steht nichts im Wege.
Zumindest ist das meine (vermutlich wieder einmal zu blauäugige) Rechtsauffassung.

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Re: Frage zu Friedhöfen

Beitragvon Steffi » Mo 4. Mär 2019, 13:22

Na dann hätte ich den Friedhof eigentlich nicht Editorial einreichen müssen, da ich gar nicht auf dem Friedhof war, sondern auf einem öffentlichem Weg hinter dem Zaun :D

Übrigens habe ich bei Shutter meinen Friedhof schon verkauft :lol:

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Re: Frage zu Friedhöfen

Beitragvon Claudio » Mo 4. Mär 2019, 13:44

Wie schon irgendwo geschrieben: Uns wurde schon eine Dorfkirche als Editorial abgelehnt, die von der Straße aus fotografiert wurde und vor der ein paar verwitterte Kreuze standen. Ablehnungsgrund: Rechteverletzung. Die Beurteilung hängt von sovielen Faktoren ab: Landesrecht des Fotografen, Landesrecht der Agentur, Meinung des Prüfers, Stand der Sonne, hat das Frühstück des Prüfers geschmeckt, musste er bei Regen mit seinem Hund raus ... wir richten uns inzwischen mehr nach unserem Bauchgefühl und probieren es einfach. Dabei befolgen wir einfach eine Regel, wenn wir uns in einer Grauzone befinden: Hätten wir ein Problem mit dem Foto, wenn wir betroffen wären? So sind zum Beispiel bei uns Kinder tabu. Bisher fahren wir damit ganz gut, wohlwissend, dass das juristisch natürlich Bullshit ist.
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