Dieses Forum verwendet Cookies!
Sie erklären sich damit einverstanden, wenn Sie dieses Forum nutzen. Mehr Infos

Neue und nicht aktivierte Mitglieder senden bitte unbedingt eine Nachricht mit dem Kontaktformular.
Inhalt der Nachricht: "Dein Benutzername", "Deine Emailadresse". Bitte freischalten, Danke.

Model Release

Diskussionen zu Stockseiten allgemein
Benutzeravatar
GreenOptix
Two-Star-Member
Two-Star-Member
Beiträge: 176
Registriert: Mi 28. Jan 2015, 18:10
Wohnort: Frankfurt a. M.

Model Release

Beitragvon GreenOptix » Do 28. Feb 2019, 07:42

Moin, ich bin drauf und dran mal wieder ein paar Menschen vor die Kamera zu bekommen und stehe daher vor dem Problem "Model Release". Jede Agentur hat ja eigene Vorlagen und Bestimmungen. Verwendet ihr verschiedene oder habt ihr euch ein eigenes MR zusammengestellt?

Früher habe ich mal das MR von Robert Kneschke verwendet. Das ist allerdings auch schon 2 Jahre her und evt. inzwischen nicht mehr aktuell? Würde mich über ein paar Insights eurer Erfahrungen freuen :)
Kreativität ist konstruktives Chaos im Kopf!
----------------------------------
Grafik Design
Adobe Stock
----------------------------
Weitere Projekte
www.Stativwelt24.de
www.Smartlife.style

Avalon
Three-Star-Member
Three-Star-Member
Beiträge: 294
Registriert: So 16. Apr 2017, 18:26

Re: Model Release

Beitragvon Avalon » Do 28. Feb 2019, 16:40

Schreib mal Herr Kneschke direkt an. Der ist nicht knausrig und stellt Dir seinen aktuellen bestimmt zur Verfügung oder vielleicht sogar für alle auf seinem Blog.

DoctorG
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Apr 2012, 17:22

Re: Model Release

Beitragvon DoctorG » Mo 4. Mär 2019, 12:34

Da sind die Meinungen gespalten.
Robert Kneschke hat sich in seinem Blog meine Erinnerung nach dafür ausgesprochen wegen der DSGVO nichts zu ändern. Das war allerdings allgemeiner auf das Fotogeschäft bezogen.
Auch in einer c't Fotografieren war meiner Erinnerung nach die Empfehlung in den Releases keine Klauseln aufzunehmen - also schon etwas spezieller.
Mit einer Session und einem Release gibt eine Person am Ende eine Zustimmung zu einer Publikation. Das ist einer der 6 Tatbestände nach denen Datennutzungen (auch Bilder) zulässig werden. Jetzt ist es ja etwas anderes ob ich einem Newsletter zustimme - und den auch wieder abbestelle oder ob ich sogar entlohnt worden bin. Hier kann auch ein Mitarbeiter der kündigt, ja nicht schrankenlos die Tilgung jeglicher seiner Arbeiten fordern, die unter seinem Namen gespeichert ist, weil ja jetzt die DSGVO gilt.
Nicht viel anders ist das ja mit einem Model: man wäre ja beliebig erpressbar, wenn man erst ein unterzeichnetes Release bekäme, sogar eine Session vergütet und dann - vielleicht sogar nachdem teure Print-Produkte entstanden sind - mit Hinweis auf den Datenschutz ein "Doch nicht mehr ok" so einfach möglich wäre. Das kann natürlich vertraglich vereinbart werden - dann gilt es auch. Im Makro-Business sind solche Verträge auch durchsiebt mit Maximal-Nutzungen, Geltungsdauern etc., allerdings nicht erst seit der DSGVO sondern immer schon.
Die allgemeinen Releases bei Microstockern haben so etwas besser nicht. So wie Postboten eben auch keine E-Klasse zugesagt bekommen, was es bei anderen Außendienstlern durchaus gibt.
Wenn ein bezahltes Model, Werke wegen des Datenschutzes o.ä. nicht mehr publiziert haben will, ist das nicht ganz unproblematisch. Ich tendiere dazu, dass dann die erhaltene Gage zu erstatten ist, ggf. aber auch was noch umsonst investiert wurde (Zeit des Fotografen, Miete für Räume, Accessoires, Visage etc.). Wenn das eine Masche ist - erst kassieren, dann mit Datenschutz als Begründung die Nutzung verweigern - würde ich ggf. auch von Betrug ausgehen, bei dem Datenschutz als eine Art Pfand für Extrageld genommen wird.
Damit könnte ich ja auch beliebig Flugreisen stornieren, die mir doch nicht mehr passen ("sie haben ja meine Daten!!! ... die übertragen sie ja auch noch an die USA!!!". Datenschutz ist nicht unwichtig. Aber in Geschäftsbeziehungen miteinander gilt eben auch weiterhin, dass Verträge einzuhalten sind (und Models nicht einfach aufwendige Arbeiten ungültig machen können), Ausgaben nachvollziehbar belegt werden müssen (als auch solche Gagen mit Quittungen, Belegen etc. zu belegen sind) usw.

Was ich noch sehe, ist dass die Agenturen die Vorlage, die Robert vor einer Weile publiziert hat, unverändert annehmen - auch europäische und deutsche.

Soweit mein Hörensagen und meine Laien-Einschätzung. Für weitere Erfahrungen oder gar Quellen sind wir alle dankbar, nehme ich an.


Zurück zu „Generell“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste