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Bildrechte abkaufen wegen Änderung der Geschäftsform

Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 10:24
von Bea
Ich habe bisher die Einnahmen über die Agenturen über meine Firma laufen lassen, es war damals die Empfehlung von meinem Steuerberater. Nun schließe ich die Firma und wollte den Fotografiebereich mit einer einfachen Selbstständigkeit verschmelzen. Das Problem sind jetzt die Bilder, die Rechte liegen bei der Firma, obwohl ich alle Bilder fotografiert habe und ich auch alleiniger Inhaber der Firma bin. Laut IHK und Notar muss ich die Bilder der Firma abkaufen. Wir wissen alle, wie der Verkauf über Agenturen läuft und wie niedrig die Preise sind. Welcher Preis wäre realistisch und würde auch akzeptiert werden? Alternative müsste ich alle Bilder löschen (ca. 8000) und dürfte die später auch nicht wieder hochladen. Ich frage mich auch, ob das überhaupt alles stimmen kann, denn wenn ich die Bilder fotografiert habe, habe ich doch auch die Bildrechte, oder? Dazu kommt, dass ich bis 2014 im Ausland gelebt habe, viele Bilder auch aus der Zeit noch stammen und die Firma die Bilder von mir privat damals auch nicht abgekauft hat.

Re: Bildrechte abkaufen wegen Änderung der Geschäftsform

Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 12:55
von deondo
Hmm … so ganz verstehe ich das Problem nicht. Deine Bilder wurden über deine Firma verwertet? Denn mehr als Verwertungsrechte kannst du nicht verkaufen. Nun schließt du die Firma. Da bleiben meines Erachtens, ich bin aber kein Rechtsanwalt, die Verwertungsrechte bei dir. Du müsstest eigentlich nur deiner Firma - die ja nun nicht mehr existiert - die Verwertungsrechte entziehen. Als Fotograf bist du ja ohnehin eingetragen, selbst wenn du die Verwertungsrechte über Stockagenturen vertrieben haben solltest.
Warum solltest du die Bilder später nicht mehr hochladen dürfen? Hast du Exklusivrechte vereinbart? Die werden nach meinem rudimentären juristischen Verstand obsolet, wenn die Firma schließt. Da du als Privatperson Rechtsnachfolger bist, fielen die Verwertungsrechte zurück an dich. Siehe oben.

Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle mir tatsächlich Rat bei einem Rechtsanwalt holen und nicht bei einem Steuerberater.

Re: Bildrechte abkaufen wegen Änderung der Geschäftsform

Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 13:00
von mwagner159
Bea hat geschrieben:Das Problem sind jetzt die Bilder, die Rechte liegen bei der Firma

Welche Rechtsform hatte die Firma? War es eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG etc.)?

Re: Bildrechte abkaufen wegen Änderung der Geschäftsform

Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 13:10
von Bea
Die Firma ist als UG eingetragen. Laut Notar und IHK gehören die Bildrechte der UG und ich müsste die abkaufen. Laut denen würde ein Bildrecht bei 50 Euro anfangen, was bei 8000 Bildern mindestens 400 000 Euro wären, die dann natürlich auch versteuert werden und das Finanzamt seinen Anteil haben will. Das ist absolut absort, wenn man den Stockmarkt kennt. Ich habe gerade noch mit einem Anwalt telefoniert, der auf Fotorecht spezialisiert ist, ich werde ihm heute die Unterlagen schicken, damit er prüfen kann, was möglich ist.

Re: Bildrechte abkaufen wegen Änderung der Geschäftsform

Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 14:03
von deondo
Dann zählen die Bilder bzw. die Verwertungsrechte zum Kapital der UG?

Re: Bildrechte abkaufen wegen Änderung der Geschäftsform

Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 15:51
von Bea
deondo hat geschrieben:Dann zählen die Bilder bzw. die Verwertungsrechte zum Kapital der UG?


Sie sieht es wohl leider aus.