Vielen Dank für die Antworten.
Sie zeigen, dass es in diesem Bereich noch sehr viel Unklarheiten gibt.
Also ich versuch nochmal, die Situation, wie gesagt eine Kirmes, etwas deutlicher zu beschreiben:
Der Platz der Veranstaltung ist öffentlich, für jedermann zugänglich, ohne Eintrittskosten.
Auf dem Platz befinden sich Fahrgeschäfte und Fressstände, jedes für sich ein eigenes Unternehmen.
Die Fahrgeschäfte selbst, bzw. ihr Design, dürften geschützt sein oder nutzen geschützte Verzierungen (etwa von Walt Disney etc.)
Der Veranstalter übernimmt die Organisation, also die Platzzuteilung, anteiligen Platzmieten, Sicherheitsleute, Klopersonal etc.
Die Besucher werden darauf hingewiesen, unter direktem Bezug auf die DSGVO, dass sie fotografiert werden
Und zwar keineswegs vom Veranstalter oder im Auftrag des Veranstalters sondern potenziell (und auch tatsächlich) von jedermann.
Dabei weist der Aushang ausdrücklich darauf hin, dass es zur (auch kommerziellen) Veröffentlichung der Fotos (nicht nur auf der Veranstaltungsseite, sondern in sämtlichen denkbaren Medien) kommen kann.
Davon, dass dies nur für beauftragte Fotografen gilt und nicht beauftragte irgendwelche Genehmigungen brauchen, sagt er nichts.
Das würde auch dem Geist der Veranstaltung widersprechen, denn hier macht fast jeder Fotos, was auch gewünscht ist.
Ich denke, damit schiebt der Veranstalter die gesamte Verantwortung auf den Fotografen.
Er darf fotografieren, so wie er das auch auf der Straße darf, aber muss sich dabei an die geltenden Vorschriften und Gesetze halten.
Der teilweise Ausschluss einiger Rechte der Fotografierten, da folge ich comfotos Meinung, kann nicht einfach durch einen solchen Aushang ausgehebelt werden.
Glaube ich, weiß ich aber nicht...
Immerhin war das keine Dorfkirmes, sondern die größte des Landes, dazu noch in der Landeshauptstadt von einem erfahrenen Veranstalter, der eigentlich auch rechtssicher sein sollte.
Ach ja noch ein Punkt:
Einige (wenige) Geschäfte weisen darauf hin, dass Fotos aus dem INNEREN (Boxbude, Geisterbahn etc.) nicht ungenehmigt gemacht werden dürfen.
Die fallen natürlich komplett aus.
Allerdings, wenn man es doch wollte, wäre für die Genehmigung sicher nicht der Veranstalter, sondern der Betreiber zu fragen.
Aber das Verbot der freien Fotos vom Inneren impliziert natürlich, dass Fotos von AUßEN erlaubt sind.
Und jetzt, was mache ich jetzt mit meiner Speicherkarte ?
Das einzige, was m.M. nach geht, sind die Fotos der Fahrgeschäfte vom öffentlichen Boden aus, als Editorials (ohne erkennbare Menschen).
Die Fotos aus der Gondel des Riesenrades kann ich vermutlich knicken, wegen "Hilfsmittel" keine Panoramafreiheit.
Fotos von Menschen müssten m.M. wohl gelöscht werden
Tief im Inneren hoffe ich aber, dass die Rechtsabteilung des Veranstalters schlauer ist als ich und der Aushang, so wie er dasteht, ernst gemeint ist...
Dann sollten auch Portraits keine Problem sein, es sei denn, der Portraitierte legt Widerspruch (bei mir, nicht beim Veranstalter) ein.
Gleich platzt mein Kopf, irgendwie dreht sich das alles und zuviel greift ineinander.



